Das Parken ist rechtswidrig
24.12.2011 17:05
Zum Thema Parkierung in der Karlskaserne
Darin äußert sich schon ei-ne gehörige Portion Respektlosigkeit gegenüber den dort engagiert arbeitenden kulturellen Einrichtungen, für die der Innenhof eine wichtige Kreativfläche ist, zugleich eine Portion Unwissenheit darüber, dass dort auch an Vormittagen mit Kindern, Kindergartengruppen und Schulklassen gearbeitet wird, die durch das Ein- und Ausparken und den Parksuchverkehr gefährdet würden. Ich erinnere daran, dass die Karlskaserne zu Sonderkonditionen mit Zweckbindung für schulische Zwecke und Zwecke der sozialen Jugendarbeit vom Bund gekauft wurde. Und diese Zweckbindung gilt, soweit ich mich er-innere, vertraglich bis 2022. Es ist also auch rechtswidrig, den Hof des Kunstzentrums Karlskaserne als öffentliche Parkierungsanlage zu bewirtschaften.
Dr. Eckhard Wulf, ehemaliger Leiter des Ludwigsburger Kulturamts
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